Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern werden fortlaufend angemessene Maßnahmen ergriffen, um die sich ändernden Länderverordnungen einzuhalten und die Sicherheit unserer Kunden zu gewährleisten:
Generell sollten in der häuslichen Gemeinschaft zusätzlich folgende Regeln beachtet werden:
Anfang November 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium die Eckpunkte zur geplanten Pflegereform 2021 veröffentlicht. Wann aus der Planung eine verbindliche gesetzliche Regelung entsteht, ist noch offen.
Hier nun ein Überblick auf die Auswirkungen für die Beschäftigung von 24-Stunden-Betreuungspersonen.
Höhere Leistungsbeträge:
Zum 1. Juli 2021 steigen die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld sowie die Tagespflege um 5 Prozent.
Sie werden dann ab 2023 jährlich in Höhe der Inflationsrate angehoben. Auch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steigt die Pauschale von 40 auf 60 Euro im Monat.
In der nachfolgenden Pflegegeld-Tabelle 2021 sind die Auswirkungen der 5%-Pflegegeld-Erhöhung auf die jeweiligen Pflegegrade dokumentiert.
Pflegegrad |
bis 30.6.2021 |
ab 1.7.2021 |
Pflegegeld Erhöhung pro Monat |
---|---|---|---|
2 |
316 € |
332 € |
16 € |
3 |
545 € |
572 € |
27 € |
4 |
728 € |
764 € |
36 € |
5 |
901 € |
946 € |
45 € |
Flexibler kombinierbare Leistungen:
Aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird als sogenanntes Entlastungsbudget ein Gesamtjahresbetrag in Höhe von jährlich 3.300 Euro gebildet. Die bisher vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege von Angehörigen verlangte Vorpflegezeit von 6 Monaten wird abgeschafft.
Bei Beschäftigung einer 24-Stunden-Betreuungsperson soll es unter bestimmten Bedingungen möglich sein, den Anspruch auf Umwandlung von bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrags zu nutzen.
Quellen:
https://pflege-dschungel.de/a-leistungen-der-pflegeversicherung/3-pflegegeld/
https://www.aok-verlag.info/de/news/Geplante-Pflegereform-2021/514/
Sind die örtlichen Voraussetzungen für die Unterbringung einer häuslichen 24Std.-Betreuungskraft gegeben und ist die Akzeptanz möglichst aller Beteiligten -zumindest aber der/des Pflegebedürftigen sichergestellt- so sollte man sich im nächsten Schritt an eine seriöse deutsche Vermittlungsagentur wenden, um nach einer geeigneten 24h Hilfskraft zu suchen.
Diese Agentur sollte über gute und nachweisbare Referenzen verfügen und möglichst schon diverse Jahre am Markt aktiv sein.
Unter ihrer Leitung wird nun eine detaillierte Analyse der individuellen Bedarfssituation angestoßen, welche neben dem Gesundheitszustand auch die jeweiligen Erwartungshaltungen berücksichtigt.
Im Folgenden ist darauf zu achten, dass ein qualifizierter Auswahlprozess bei den ausländischen Kooperationspartnern angestoßen wird. Dazu sollten die von der deutschen Agentur gesammelten Daten zwar inhaltlich vollständig aber doch weitestgehend anonymisiert an möglichst mehrere renommierte Anbieter von 24 Std. Dienstleistungen weitergeleitet werden.
Die eingehenden Vorschläge werden dann bei der deutschen Vermittlungsagentur gesammelt und bewertet. Dazu gilt es u.a. Referenzen abzufragen und in einem Telefonat ergänzende persönliche Eindrücke zu sammeln. Nur die besten qualitätsgesicherten Vorschläge sind dann in Angebotsform an den Kunden weiterzuleiten. Spätestens vor der Unterzeichnung des entsprechenden Dienstleistungsvertrages ist seitens des Kunden darauf zu achten, dass der ausländische Anbieter seinen Sitz innerhalb der EU hat, mindestens eine branchenübliche 40 Std. Woche vorsieht, sich an Mindestlohn- und Entsendegesetze hält und die Betreuungskräfte mit den notwendigen A1 Formularen und Krankenversicherungskarten ausstattet.
Die nächste Herausforderung ist die Anreise. Kosten dafür sollten vorab klar geregelt sein und am besten bereits im Dienstleistungspreis inbegriffen sein. Da es auch mal zu Verspätungen oder gar Verschiebungen der angekündigten Ankunftszeiten kommen kann, ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Telefonnummern ausgetauscht werden, um Enttäuschungen und Unwägbarkeiten zu vermeiden. Wenn dann der Empfang herzlich ist und in der Wohnung Internet und ein ordentliches Bett zur Verfügung steht ist der Anfang bereits gemacht.
Neben der notwendigen umfassenden Einweisung in die üblichen Abläufe ist es auch gut die gegenseitigen Erwartungen zu besprechen und die Freizeitregelungen festzulegen. Wenn es denn dann doch im Laufe der Zeit mal zu Missstimmungen kommen sollte, tut man gut daran frühzeitig die Sachlage – ggf. unter Einschaltung der deutschen Agentur – zu besprechen und zu glätten, bevor sich Themen verhärten und ggf. hochschaukeln.
Das Ziel aller am Prozess Beteiligten sollten 2 Stammbetreuungskräfte sein, die gut gelitten sind und sich verlässlich abwechseln.
Fast 3 Millionen Menschen in Deutschland sind zurzeit pflegebedürftig, einige
infolge eines Unfalls, andere wegen Krankheit oder aufgrund ihres Alters. Etwas mehr als zwei Drittel der Betroffenen werden zu Hause betreut, ein Drittel ist in Pflege- oder Altersheimen
untergebracht. Aufgrund höherer Lebenserwartung und besserer medizinischer Versorgung wird die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigen. Bis 2050 sollen nochmal die Hälfte, also 1,5 Millionen
Menschen , dazukommen. Dass so viele Heime gar nicht gebaut werden können, weiß auch die Bundesregierung und stärkt daher mit dem neuen Pflegegesetz die häusliche Pflege. Oft sind Angehörige mit der
Pflegearbeit überfordert oder können sich diese zeitlich nicht ausreichend einteilen.
Ein möglicher Ausweg sind nun Haushaltshilfen aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten. Die Zahl der Haushalte, in denen diese Betreuungspersonen arbeiten, wächst schon seit Jahren
überproportional. Die – zumeist Damen – übernehmen u.a. die Grundpflege, die hauswirtschaftliche Betreuung, die Unterstützung im sozialen Bereich und nicht zuletzt eine inspirierende
Seniorenbetreuung bis hin zur professionellen Aktivierung von Demenzkranken.
Eine deutsche Agentur, wie die Pflegemanufaktur24 / 089-558 90 159 unterstützt bei der
Bedarfsanalyse und der Gestaltung des täglichen Umgangs mit den ausländischen Kräften.
Die Pflegemanufaktur24 ist seit 2011 der Spezialist in München und Umland für eine
legale und liebevolle 24h-Pflege. Die Betreuerinnen und Betreuer stehen für vielfältige Aufgaben zur Verfügung.
An vorderster Stelle steht natürlich eine einfühlsame „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung pflegebedürftiger Seniorinnen und Senioren, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbständig zu
bewältigen, aber die vertraute häusliche Umgebung nicht missen möchten.
Grundpflege (Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme,Körperpflege, Mobilisierung),
Professionelle Alzheimer-/Demenzbetreuung
Hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen und bügeln etc.)
Alten-/Seniorenbetreuung (keine medizinische Pflege)
Begleitung zu gesellschaftlichen Ereignissen, zum Arzt etc.
Unterstützung im sozialen Bereich (Spielen, Spazierengehen, Kommunizieren, Zuhören, etc.)
Überwachung der Medikamenteneinnahmeu.v.m.
Betroffene erhalten unter 089-558 90 159 eine kostenlose Beratung.
Seit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II im Januar 2016 haben sich für die Pflegeversicherungen und deren Versicherten einige wichtige Änderungen ergeben.
Statt 3, wird es ab 01.01.2017 nun 5 Pflegestufen geben. Dabei profitieren vor allem Demenzkranke, deren Krankheit bei der Einstufung zu einer Pflegestufe bisher oft zu wenig berücksichtigt wurde, da sich die Prüfung durch den MDK meistens an körperlichen Gebrechen orientierte. Bei der Neuerung wurde ebenfalls berücksichtigt, dass Pflegebedürftige, die bereits eine Pflegestufe haben, nicht weniger Leistungen erhalten.
Pflegenden Angehörigen wird durch das neue Gesetz eine bessere Absicherung bzgl. der Renten- und Arbeitslosenversicherungen zuteil.
Um die Pflegebedürftigkeit per se zu verhindern oder abzumildern, wird der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) dazu herangezogen, geeignete Rehabilitationsmaßnahmen zu empfehlen.
Personen, die bereits eine anerkannte Pflegestufe haben:
Alle 2016 bereits anerkannten körperlich Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 1, 2 oder 3 und Menschen mit
eingeschränkter Alltagskompetenz („Pflegestufe 0“) werden nicht erneut begutachtet. Bei der Umwandlung einer Pflegestufe in einen Pflegegrad zum 01.01.2017 gilt der sog. Bestandschutz, d.h. es soll
niemand schlechter gestellt werden.
Erstantragssteller:
Wer ab 2017 erstmals einen Antrag auf Pflegegrad bei seiner Pflegekasse stellt, wird nach einem neuen Verfahren
persönlich durch die Gutachter des MDK (für gesetzlich Versicherte) oder der Medicproof GmbH (bei privat Versicherten) auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit hin überprüft. Dabei kommt
ein Punktesystem zum Einsatz. Letztlich entscheidet aber die Pflegekasse des Antragstellers über die Genehmigung eines vom medizinischen Dienst vorgeschlagenen Pflegegrades und der damit verbundenen
Pflegeleistungen.
Die undurchsichtige Rechtslage bezüglich osteuropäischer Haushaltshilfen und Betreuungs- und Pflegekräfte sorgt immer wieder für Verwirrung. Gerade bei selbständigen Betreuungskräften ist vielen betroffenen Auftraggebern - also den Familien, die eine Betreuerin engagiert haben - nicht bewußt, dass die Beschäftigung einer selbständigen osteuropäischen Betreuungskraft sehr unangenehme Folgen haben kann.
Frau Schönhoff (Rechtsanwältin und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V) nimmt Bezug auf einen selbst erlebten Fall, in dem der betroffene Angehörige eines Pflegebedürftigen eine Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge, sowie der Lohnsteuer erhielt. Zudem wurde ein Ordnungs-widrigkeitsverfahren gegen ihn eröffnet und eine Geldbuße von 3.000,- € verhängt. Grund war eine vorliegende Scheinselbständigkeit der Betreuerin.
Dies zeigt, mit welchen Risiken die Beschäftigung einer selbständigen Betreuungskraft/Haushaltsthilfe behaftet ist. Aus diesem Grund sollten Interessierte ausschließlich auf BetreuerInnen zurückgreifen, die in ihren Heimatländern angestellt sind. Nur so ist gesichert, dass sämtliche sozialversicherungsrelevanten Abgaben getätigt werden und den deutschen Gesetzen Genüge getan ist.
Quelle: wegweiser-demenz.de
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