Die Kosten für eine 24h Betreuungskraft richten sich nach der Höhe des Betreuungsaufwandes und sind zudem abhängig von den Deutschkenntnissen und
Qualifikationen der Pflegekraft.
Die genauen Kosten erstellen wir gerne nach einer exakten Bedarfsanalyse. Kostentransparenz ist uns dabei ein wichtiges Anliegen. Bei der
Pflegemanufaktur24 gibt es keine versteckten Kosten. Sie erhalten einen transparenten
Gesamtpreis.
Welche Leistungen dabei erbracht werden, erfahren Sie auf den entsprechenden Seiten unsere Homepage oder sie nehmen Kontakt zu uns auf: 089-55890159
Viele Anbieter erheben Bearbeitungsgebühren die pro Betreuungsjahr zwischen 300 und 800 Euro liegen können. Dies ist aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes zwar durchaus legitim, wir möchten Ihnen diesen Service aber kostenlos zur Verfügung stellen.
Die Fahrtkosten, sowohl für die erste Anreise als auch die zukünftigen Wechsel der Betreuungskräfte, liegen - je nach Entfernung - zwischen 75 und 150 Euro. Auch diese Kosten werden i.d.R. nicht seperat berechnet.
Die nebenstehende Aufstellung dient als beispielhafte Veranschaulichung der monatlich anfallenden Kosten für eine 24h-Betreuung nach Abzug möglicher
Zuschüsse.
Eine direkte Verrechnung der monatlichen Gebühren mit den Pflegekassen ist in unserem Geschäftsbereich nicht möglich.
Das Pflegegeld, welches in Abhängigkeit des Pflegegrades bestimmt und ausgezahlt wird, kann jedoch zur Finanzierung herangezogen werden. Das Gleiche gilt für das Verhinderungs-/Kurzzeitpflegegeld,
wie auch für Landespflegegelder und steuerliche Vorteile, die jedoch nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden.
Bei einer häuslichen Betreuung einer pflegebedürftigen Person steht ihnen das sogenannte Pflegegeld der Pflegekasse zu. Dieses ist abhängig vom anerkannten
Pflegegrad und beträgt zwischen 316 und 901 Euro monatlich.
Des Weiteren können Leistungen für Verhinderungs-
pflege in Höhe von derzeit bis zu 1.612 Euro jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Außerdem können bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege, also bis zu 806 Euro jährlich,
zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Insgesamt steht also -neben dem Pflegegeld- ein Betrag von 2418 Euro jährlich als Zuschuss für eine 24 Std. Betreuungskraft zur Verfügung. Es sind jedoch bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. eine
6-monatige Wartezeit zu berücksichtigen. Am besten sie nehmen persönlichen Kontakt mit ihrer Pflegekasse auf, um ihre möglichen Ansprüche zu prüfen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen, einschließlich Pflegeleistungen, können bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich steuerlich in Abzug gebracht werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Teil der 24 Stunden Betreuungskosten als aussergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Am besten sie fragen dazu ihren Steuerberater!
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